Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die vertragliche Beziehung zwischen dem Hotel und dem Kunden im Zusammenhang mit Hotelzimmerbuchungen und anderen damit verbundenen Dienstleistungen. Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig durch. Mit einer Buchung erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR HOTELUNTERKUNFTSVERTRÄGE

  1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM HOTEL

1.1 Hotelname: Hotel Medo Köln

1.2 Adresse: Roggendorfstraße 23-25, 51061 Flittard / Köln / Deutschland

1.3 Kontaktinformationen:

Telefonnummer: +49 221 982 0920

E-Mail-Adresse: koeln@hotel-medo.com

Website: www.hotel-medo.com

1.4 Unternehmensregistrierung:

Handelsregisternummer: HRB 14980

USt.-IdNr. DE3190379922

  1. GELTUNGSBEREICH

2.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.

2.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.

2.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

  1. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

3.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

3.2 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

  1. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

4.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

4.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.

4.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

4.4 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht.

4.5 Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.

4.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

4.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 4.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

4.8 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 4.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 4.6 und/oder Ziffer 4.7 geleistet wurde.

4.9 Der Kunde ist für alle während seines Aufenthaltes verursachten Schäden verantwortlich, einschließlich Schäden am Eigentum des Hotels oder Störungen anderer Gäste. Das Hotel behält sich das Recht vor, dem Kunden verursachte Schäden in Rechnung zu stellen.

4.10 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

4.11 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

  1. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)/ NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)

5.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.

5.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.

5.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmenaus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

  1. RÜCKTRITT DES HOTELS

6.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.

6.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

6.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

– höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

– Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;

– das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

– der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;

– ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.

6.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

  1. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

7.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

7.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

7.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 16:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß tagesaktuellen Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 16:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

  1. HAFTUNG DES HOTELS

8.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

8.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.

8.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 8.1, Sätze 1 bis 4.

8.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 8.1, Sätze 1 bis 4.

  1. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

9.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.

9.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Standort des Hotels. Sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.

9.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

9.4 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

  1. HAUSTIERREGELUNG

10.1 Haustiere sind im Hotel unter keinen Umständen erlaubt.
10.2 Das Hotel behält sich das Recht vor, Gästen, die Tiere ins Hotel mitbringen, den Zutritt zu verweigern oder deren Aufenthalt zu beenden.
10.3 Sämtliche Kosten für Reinigung, Schäden oder Störungen, die durch das Mitbringen von Tieren entstehen, werden dem Gast in Rechnung gestellt.

  1. RAUCH- UND STOFFRICHTLINIE

11.1 Rauchen, einschließlich der Nutzung von Tabakprodukten, E-Zigaretten, Cannabis oder ähnlichen Substanzen oder Geräten, ist in allen Gästezimmern und Innenbereichen des Hotels strengstens verboten.
11.2 Bei Verstoß wird dem Gast eine Reinigungsgebühr von EUR 250 pro Vorfall berechnet.
11.3 Mit Abschluss des Beherbergungsvertrags erklärt sich der Gast ausdrücklich und unwiderruflich damit einverstanden, diese Gebühr ohne Widerspruch zu zahlen.

  1. BESUCHERREGELUNG

12.1 Besucher sind in Gästezimmern nach 22:00 Uhr nur mit vorheriger Mitteilung an die Rezeption gestattet.
12.2 Alle Besucher müssen jederzeit vom registrierten Gast begleitet werden. Der Gast ist für das Verhalten seiner Besucher verantwortlich.
12.3 Das Hotel behält sich das Recht vor, Besuchern den Zutritt zu verweigern, wenn sie störend auftreten oder gegen die Hotelregeln verstoßen.

  1. SCHÄDEN & HAFTUNG

13.1 Gäste haften für alle Schäden, Verluste oder Diebstähle von Hoteleigentum während ihres Aufenthalts, unabhängig davon, ob diese vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurden.
13.2 Kosten für Reparatur oder Ersatz werden der Folio des Gastes belastet.
13.3 Werden Schäden erst nach dem Check-out festgestellt, behält sich das Hotel das Recht vor, die Folio des Gastes nachträglich zu belasten.

  1. BETRETUNGSRECHT

14.1 Das Hotel behält sich das Recht vor, Gästezimmer zu angemessenen Zeiten im Falle von Notfällen, Wartung, Inspektion oder Reinigung zu betreten, nach Möglichkeit mit vorheriger Ankündigung.
14.2 Auch wenn das Schild „Bitte nicht stören“ angebracht ist, darf das Personal das Zimmer in Notfällen oder bei Bedenken hinsichtlich der Sicherheit des Gastes betreten.

  1. LÄRM- UND VERHALTENSREGELUNG

15.1 Zwischen 22:00 Uhr und 07:00 Uhr gilt Nachtruhe. Gäste haben übermäßigen Lärm, laute Musik oder störendes Verhalten zu vermeiden.
15.2 Wiederholte Verstöße können zur sofortigen Beendigung des Aufenthalts ohne Rückerstattung führen.

  1. ALKOHOL & TRUNKENHEIT

16.1 Gäste müssen die gesetzlichen Altersbestimmungen für Alkoholkonsum einhalten.
16.2 Das Hotel kann einem übermäßig betrunkenen, störenden oder unsicheren Gast die Unterkunft verweigern oder diesen aus dem Hotel verweisen.
16.3 Alle durch Alkoholeinfluss verursachten Schäden werden dem Gast in Rechnung gestellt.

  1. BELEGUNG & ZUSÄTZLICHE GÄSTE

17.1 Jedes Zimmer hat eine festgelegte maximale Belegungsgrenze. Bei Überschreitung fallen zusätzliche Gebühren an.
17.2 Alle Übernachtungsgäste müssen im Voraus an der Rezeption registriert werden. Nicht registrierte Übernachtungsgäste gelten als Verstoß gegen die Hotelrichtlinien.

  1. FRÜH- UND SPÄTABREISE

18.1 Der reguläre Check-in ist ab 15:00 Uhr, Check-out bis spätestens 11:00 Uhr.
18.2 Früher Check-in ist abhängig von Verfügbarkeit und kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.
18.3 Später Check-out:

  • Bis 16:00 Uhr → 50 % des Übernachtungspreises
  • Nach 16:00 Uhr → 90 % des Übernachtungspreises
  1. DATENSCHUTZ & PRIVATSPHÄRE

19.1 Das Hotel erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Ausweis, Kontaktdaten, Zahlungsinformationen) zur Erfüllung der Reservierung und gesetzlicher Verpflichtungen.
19.2 Persönliche Daten werden sicher gespeichert und nicht an unbefugte Dritte weitergegeben.
19.3 Gäste haben das Recht auf Zugang, Berichtigung oder Löschung ihrer Daten im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen.

  1. VERBOTENE AKTIVITÄTEN

20.1 Illegale Aktivitäten, einschließlich Drogenkonsum, Glücksspiel, Prostitution oder Kochen mit nicht genehmigten Geräten im Zimmer, sind strengstens untersagt.
20.2 Das Hotel behält sich das Recht vor, den Aufenthalt von Gästen, die sich an verbotenen Aktivitäten beteiligen, ohne Rückerstattung sofort zu beenden.
20.3 Im Falle illegaler Aktivitäten können die Behörden benachrichtigt werden.

  1. FUNDSACHEN & PERSÖNLICHE GEGENSTÄNDE

21.1 Das Hotel haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände, es sei denn, dies wurde durch grobe Fahrlässigkeit verursacht.
21.2 Wertsachen sollten im Zimmersafe aufbewahrt werden.
21.3 Zurückgelassene Gegenstände werden 14 Tage aufbewahrt und anschließend entsorgt. Verderbliche Waren können sofort entsorgt werden.

  1. DROGEN & VERBOTENE SUBSTANZEN

22.1 Der Besitz, Konsum oder die Verteilung illegaler Drogen, einschließlich MDMA und anderer verbotener Substanzen, ist auf dem gesamten Hotelgelände strengstens untersagt.
22.2 Jeder Verstoß kann zur sofortigen Beendigung des Beherbergungsvertrags, zum Verweis vom Gelände ohne Rückerstattung sowie zu einem dauerhaften Hausverbot führen.
22.3 Das Hotel behält sich das Recht vor, im Falle eines Verstoßes die Strafverfolgungsbehörden zu benachrichtigen.